Selbsteinschätzung
Sie müssen keine politische Partei sein, damit die Verordnung (EU) 2024/900 für Sie gilt. Beantworten Sie ein paar kurze Fragen, und Sie sehen, wo Ihre Kampagne steht. Nichts, was Sie hier eingeben, wird gespeichert oder an uns gesendet.
Dies ist eine Orientierungshilfe, keine Rechtsberatung. Sie folgt der Definition in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/900, aber nur Sie kennen alle Einzelheiten Ihrer Kampagne.
Frage 1 von 7
Stammt die Botschaft von einer Partei, einer Kandidatin oder einem Kandidaten, einer gewählten Person oder von jemandem, der in deren Auftrag handelt?
Parteinahe Organisationen und alle, die in deren Auftrag veröffentlichen, zählen ebenfalls. Rein private Botschaften, etwa eine Familienmitteilung, und rein kommerzielle, etwa Werbung einer Politikerin für ihr eigenes Unternehmen, zählen nicht.